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Zinsen, Zinssatz, Stundungszinsen, Steuernews für Klienten - Mag. Reinhard Obholzer

Neuerliche Zinserhöhung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen

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Aufgrund einer weiteren Zinssatzerhöhung der EZB gilt mit Wirksamkeit ab 21.12.2022 für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ein Zinssatz von 3,88%.

Stand: 27. Januar 2023

Bild: JD8 - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Mag. Reinhard Obholzer Steuerberatungskanzlei Wirtschaftstreuhänder
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