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Verzugszinsen, Sozialversicherung, Zinsen, Steuernews für Klienten - Mag. Reinhard Obholzer

Zinserhöhung bei der Sozialversicherung

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Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).

Stand: 19. Dezember 2023

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Erscheinungsdatum:

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Mag. Reinhard Obholzer Steuerberatungskanzlei Wirtschaftstreuhänder
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