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Coronavirus, Arbeitsmarkt, Arbeitsverhältnis, Arbeitslosengeld, Steuernews für Klienten - Mag. Reinhard Obholzer

Coronavirus: Was wird der Neustartbonus bringen?

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Um die Einstellung arbeitssuchender Personen im Zuge der schrittweisen Öffnung zahlreicher Betriebe zu unterstützen, hat der Ministerrat jüngst einen „Neustartbonus“ beschlossen.

Vorgesehen ist, dass die Bezüge arbeitssuchender Personen, die freiwillig in ein vollversichertes Arbeitsverhältnis im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden eintreten, vom Arbeitsmarktservice (AMS) für höchstens 28 Wochen auf voraussichtlich 80 % der Nettobezüge vor Beginn ihrer Arbeitslosigkeit aufgestockt werden. Der Neustartbonus soll dabei in der Pensionsversicherung angerechnet werden und darüber hinaus zu keinen Nachteile bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes führen.

Die genaue Höhe des Neustartbonus soll in weiter Folge vom tatsächlichen Beschäftigungsausmaß abhängen und wird erst im Zuge der Umsetzung festgelegt. Die diesbezüglichen Regelungen müssen also zunächst noch abgewartet werden. Die Antragstellung soll durch den Arbeitnehmer erfolgen und ab Mitte Juni 2020 möglich sein.

Hinweis

Diese Informationen sind auf dem Stand vom 02.06.2020 und können sich kurzfristig ändern. 

Stand: 03. Juni 2020

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Erscheinungsdatum:

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Über uns
Als Steuerberater mit Sitz in Innsbruck kümmern wir uns gerne um all Ihre Anliegen rund um das Thema Steuern, ganz gleich, ob es um die Übernahme Ihrer Buchhaltung und/oder Lohnverrechnung geht. Wir sind gerne für Sie da kontaktieren Sie uns unverbindlich.

Mag. Reinhard Obholzer Steuerberatungskanzlei Wirtschaftstreuhänder
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