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Zinssatz, Finanzamt, Erhöhung, Steuernews für Klienten - Mag. Reinhard Obholzer

Zinssatz bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen

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Aufgrund einer weiteren Zinssatzerhöhung der EZB gelten mit Wirksamkeit ab 22.3.2023 für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ein Zinssatz von 4,88 %.

Stand: 26. April 2023

Bild: LALAKA - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Mag. Reinhard Obholzer Steuerberatungskanzlei Wirtschaftstreuhänder
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